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Christoph Kugelmann, Geschäftsführer Vertrieb (COO) bei Etengo

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E-Rechnung: Ein Pflichtprojekt, das sich gut planen lässt

Die Umstellung betrifft nahezu jedes Unternehmen in Deutschland. Mit einem klaren Fahrplan und den richtigen Experten wird aus der Pflicht ein sauber umgesetzter Digitalisierungsschritt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 1. Januar 2025: Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
  • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
  • Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht zum Ausstellen gilt für alle inländischen B2B-Umsätze.
  • Format: Zulässig sind strukturierte Formate nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1.

Stand: September 2026. Grundlage: § 14 UStG sowie FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung und BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025. Die Inhalte dieser Seite ersetzen keine steuerliche Beratung.

Ein klarer gesetzlicher Rahmen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Maßgeblich sind strukturierte Formate nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Ein einfaches PDF gilt nicht als E-Rechnung.

Die Details machen den Unterschied

Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 schafft Klarheit und setzt Standards: Nicht EN-16931-konforme Dateien gelten nicht als E-Rechnung, strukturierte Daten sind unverändert zu archivieren und Abläufe in der Verfahrensdokumentation zu beschreiben.


Ein Fahrplan mit festen Etappen

Ab dem 1. Januar 2027 stellen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen aus, ab dem 1. Januar 2028 alle. Wer jetzt plant, testet in Ruhe statt unter Zeitdruck.


Jede Systemlandschaft ist anders

SAP S/4HANA, Microsoft Dynamics, gewachsene EDI-Verbindungen oder ein eigener Rechnungseingang: Die Umsetzung hängt von Ihrer Landschaft ab. Entscheidend sind Experten, die genau diese Systeme kennen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931. Ein PDF, eine eingescannte Papierrechnung oder ein Foto ist deshalb keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung.

Wie bereitet sich ein Unternehmen auf die E-Rechnungspflicht vor?

Bewährt hat sich ein Vorgehen in fünf Schritten:

  1. Bestandsaufnahme: Rechnungsvolumen, Eingangs- und Ausgangskanäle sowie beteiligte Systeme erfassen.
  2. Empfang sicherstellen: Eingangskanal, Validierung und Visualisierung strukturierter Rechnungen einrichten.
  3. Versand umstellen: ERP- oder Fakturierungssystem auf XRechnung bzw. ZUGFeRD vorbereiten und bestehende EDI-Verfahren prüfen.
  4. Archivierung und Verfahrensdokumentation anpassen, damit die strukturierten Daten revisionssicher gespeichert werden.
  5. Mit Kunden und Lieferanten testen und den Regelbetrieb bis zur jeweiligen Frist stabilisieren.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für mein Unternehmen?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle inländischen B2B-Umsätze. Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 €. Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung.

Welche Formate gelten als E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Dazu zählen XRechnung sowie ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL). Ein einfaches PDF erfüllt diese Anforderungen nicht.

Welche Experten brauche ich für die Umstellung?

Das hängt von Ihrer Systemlandschaft und Ihrem Projektstand ab. Typisch sind ERP-Berater (z. B. SAP S/4HANA oder Microsoft Dynamics), EDI- und Integrationsspezialisten, Prozessberater für den Rechnungseingang, Projektmanager sowie Experten für GoBD-konforme Archivierung und Verfahrensdokumentation. Gemeinsam mit Ihnen klären wir im Erstgespräch, welche Profile Sie konkret benötigen.

Wie schnell stellt Etengo passende Experten bereit?

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage erste Profilvorschläge. Je nach Anforderungsprofil kann ein Experte innerhalb weniger Tage starten. Etengo greift dabei auf ein Netzwerk von über 40.000 geprüften IT-Experten zu.

Was kostet der Einsatz von E-Rechnungs-Experten über Etengo?

Die Kosten hängen vom Qualifikationsprofil, dem Projektumfang und der Einsatzdauer ab. Etengo arbeitet auf Basis projektbezogener Stundensätze. Eine erste Beratung ist unverbindlich und kostenlos – kontaktieren Sie uns, um ein individuelles Angebot zu erhalten.

Wie stellt Etengo die Qualität der Experten sicher?

Etengo ist nach ISO 9001 und ISO 14001 zertifiziert. Alle Experten werden auf fachliche Qualifikation und Projekterfahrung geprüft. Zusätzlich bietet Etengo den Compliance Compass, der die regulatorische Konformität des Einsatzes sicherstellt. Etengo ist seit 2008 am Markt und wird im Lünendonk-Ranking als führender IT-Personaldienstleister geführt.

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Etengo ist spezialisiert auf die Organisation des projektbasierten Einsatzes hochqualifizierter IT-Experten an Unternehmen, die ihre IT-Projekte zuverlässig vorantreiben wollen. Wenn Sie kurzfristig zusätzliche Kapazitäten benötigen oder unternehmensintern entscheidende Expertise fehlt, schließt Etengo diese Lücke mit passgenau ausgewählten Experten.

So erhalten Sie genau die Skills, die Sie brauchen, um kritische Projekte termingerecht umzusetzen, Ressourcenengpässe zu überbrücken und Ihre strategischen Ziele im Bereich Digitalisierung und IT sicher zu erreichen.

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Christoph Kugelmann, Geschäftsführer Vertrieb (COO) bei Etengo

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